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Positive Entscheidung für die Erweiterung des BreuningerLANDs Sindelfingen

Breuninger kann wie geplant das BreuningerLAND in Sindelfingen um 9.800 Quadratmeter Verkaufsfläche erweitern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Böblingen zugunsten des Stuttgarter Fashion- und Lifestyle-Unternehmens in letzter Instanz ab. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erhält Breuninger nun endgültig grünes Licht für die seit Langem geplante Erweiterung des BreuningerLANDs Sindelfingen und kann auf der Grundlage des bestehenden Bauvorbescheids eine Baugenehmigung für die Erweiterung des Standorts beantragen. Breuninger hatte 2012 den Klageweg einschlagen müssen, nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart die Stadt Sindelfingen angewiesen hatte, den von ihr erteilten Bauvorbescheid zurückzunehmen. Bereits im November 2017 entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zugunsten Breuningers. Gegen dieses Urteil hatte wiederum die Stadt Böblingen eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Diese wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Holger Blecker, CEO und Vorsitzender der Unternehmensleitung, über den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und dass wir in Sindelfingen nun endlich erweitern können. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für unser Unternehmen, mit dem wir das BreuningerLAND Sindelfingen erfolgreich für die Zukunft aufstellen“. Die Pläne des Fashion- und Lifestyle-Unternehmens sehen für Sindelfingen eine Erweiterung um und 9.800 Quadratmetern Verkaufsfläche vor.

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